Viele bauliche Anlagen im Straßenraum haben durchaus ihren Nutzen und dienen der Sicherheit, bspw. Poller, die den Autoverkehr aus Fußgängerzonen fernhalten oder Bordsteine, die den Fußgänger vom Straßenverkehr trennen, stellen aber für Rollstuhlfahrer oder einer Person mit Kinderwagen vor große Herausforderungen.
Der öffentliche Raum muss so gestaltet werden, dass:
- die Wege vom Start zum Zielpunkt selbstständig bewältigt werden können.
- Transportmittel, besonders der öffentliche Nahverkehr, ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
- Informationen, die der Orientierung dienen, selbstständig aufgefunden und verstanden werden können.
Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und deren Außenanlagen
Um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können, ist die Nutzung von öffentlichen Gebäuden erforderlich. Dies gilt nicht nur für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Behördengänge, auch der besuch von Bildungseinrichtungen sollte jedem Menschen in jeder Lebenslage möglich sein. Eine barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden wird nicht nur dem bewegungseingeschränkten Menschen helfen, sondern auch Menschen, die das Bringen und Abholen übernehmen, profitieren davon.
Als öffentliche Einrichtung gelten vor allem Gebäude, die der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen medizinische Versorgungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, Gemeindezentren, Verwaltungsgebäude, auch Ladenpassagen, Gaststätten, Kinos und andere Freizeiteinrichtungen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht in die Schule zu gehen. Egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Die DIN-Norm 18040-1 besagt, wie ein Umbau oder Neubau einer Schule durchgeführt werden soll, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen laut § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes zu gewährleisten. Hier sind die technischen Baubestimmungen der Planungsgrundlagen genau festgelegt. Die Barrierefreiheit gilt für Schulgebäude, Gebrauchsgegenstände im Schulalltag, Software sowie Schilder und Durchsagemöglichkeiten. Dabei werden die Bedürfnisse der Schüler mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung, mit motorischen Einschränkungen und mit Mobilitätshilfen und Rollstühlen berücksichtigt.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Der Einbau von kostenintensiven Aufzügen, aber auch günstigeren Plattform- und Hubliften für eine barrierefreie Schule wird von verschiedenen Stellen gefördert.
Beantragung von Fördermitteln für Hub- & Plattformlifte
Im Rahmen von Förderprogrammen wie „Barrierearme Stadt“ der KfW-Bank werden auch Hub- und Plattformlifte gefördert, die in öffentlichen Gebäuden wie Schulen für Barrierefreiheit sorgen. Die Beantragung erfolgt vor Projektstart bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl. Das können Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Der Berater des Finanzierungspartners hilft bei der Antragstellung an die KfW-Bank und kontrolliert alle Unterlagen. Der Berater leitet den Antrag an die KfW-Bank weiter. Der Finanzierungspartner zahlt die Fördermittel aus.
Kreditinstitut für Wiederaufbau
Auf Bundesebene vergibt die KfW-Bank Förderungen für barrierefreie Schulen. Dabei werden Kommunen, kommunale Unternehmungen, soziale Organisationen und Privatunternehmen in öffentlich-privater Kooperation gefördert. Ist das geplante Projekt förderfähig, wird ein Kredit von bis zu 100 % der Investitionskosten vergeben. Dazu zählen Fahrstühle und Lifte wie Hub- oder Plattformlifte, Rampen, Stellplätze, Türöffner, Behindertentoiletten, spezielle Bodenbeläge und viele weitere Dinge, die Barrierefreiheit ermöglichen.
Geräte- & Finanzpool
Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL) in Nordrhein-Westfalen bieten über den „Geräte- und Finanzpool“ Hilfsmittel für den integrativen Unterricht von körper- und sinnesbehinderten Schülern an und sind direkte Ansprechpartner für Anträge. Sie stellen den kommunalen Schulträgern spezielle Hilfsmittel für die notwendige Nutzungsdauer zur Verfügung. Zu den Hilfsmitteln zählen Geräte, die die Beeinträchtigung von Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeiten ausgleichen, also auch Hub- und Plattformlifte. Bauliche Umbauten werden nicht finanziert. Darüber hinaus existieren kaum Förderprogramme in anderen Bundesländern.